Mein Arbeitgeber zahlt Lohn oder Überstunden nicht – wie lange kann ich damit warten?
Kürzer, als die meisten vermuten. Viele Arbeits- und Tarifverträge können Ansprüche schon nach kurzer Zeit verfallen lassen, häufig drei Monate ab Fälligkeit. Ob eine solche Verfallklausel im eigenen Vertrag steht und ob sie wirksam ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
- Frist
- häufig 3 Monate
- Beginn
- ab Fälligkeit des Anspruchs
- Fundstelle
- Arbeits- oder Tarifvertrag (Verfallklausel)
Wenn die Frist verstreicht: Greift die Klausel, ist der Anspruch verfallen – unabhängig davon, ob er der Höhe nach berechtigt gewesen wäre. Betroffen sind Lohn, Überstunden und Urlaubsabgeltung gleichermaßen.
Betrifft Sie das gerade?
Ob und ab wann die Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden. Schildern Sie Ihr Anliegen – JURAIO ordnet es ein und zeigt Kanzleien für Arbeitsrecht.
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Allgemeine Rechtsinformation nach dem Stand der genannten Fundstelle, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Fristberechnung, Zugang, Feiertage und Hemmung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.