Arbeitsrecht
    3 Wochen

    Mir wurde gekündigt – wie lange habe ich Zeit?

    Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.

    Frist
    3 Wochen
    Beginn
    ab Zugang der schriftlichen Kündigung
    Fundstelle
    § 4 Satz 1 KSchG

    Wenn die Frist verstreicht: Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam – auch dann, wenn sie offensichtlich rechtswidrig war. Damit entfällt meist auch die Verhandlungsposition für eine Abfindung.

    Betrifft Sie das gerade?

    Ob und ab wann die Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden. Schildern Sie Ihr Anliegen – JURAIO ordnet es ein und zeigt Kanzleien für Arbeitsrecht.

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    Weitere Fragen zum Arbeitsrecht

    Allgemeine Rechtsinformation nach dem Stand der genannten Fundstelle, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Fristberechnung, Zugang, Feiertage und Hemmung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.