Arbeitsrecht
    2 Monate

    Ich wurde bei einer Bewerbung benachteiligt – lohnt sich noch etwas?

    Ansprüche wegen Benachteiligung müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, gerechnet ab Kenntnis von der Benachteiligung.

    Frist
    2 Monate
    Beginn
    ab Kenntnis der Benachteiligung
    Fundstelle
    § 15 Abs. 4 AGG

    Wenn die Frist verstreicht: Nach Ablauf sind die Ansprüche ausgeschlossen, selbst wenn die Benachteiligung nachweisbar wäre.

    Betrifft Sie das gerade?

    Ob und ab wann die Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden. Schildern Sie Ihr Anliegen – JURAIO ordnet es ein und zeigt Kanzleien für Arbeitsrecht.

    Kanzlei für Arbeitsrecht finden

    Weitere Fragen zum Arbeitsrecht

    Allgemeine Rechtsinformation nach dem Stand der genannten Fundstelle, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Fristberechnung, Zugang, Feiertage und Hemmung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.