Ich wurde bei einer Bewerbung benachteiligt – lohnt sich noch etwas?
Ansprüche wegen Benachteiligung müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, gerechnet ab Kenntnis von der Benachteiligung.
- Frist
- 2 Monate
- Beginn
- ab Kenntnis der Benachteiligung
- Fundstelle
- § 15 Abs. 4 AGG
Wenn die Frist verstreicht: Nach Ablauf sind die Ansprüche ausgeschlossen, selbst wenn die Benachteiligung nachweisbar wäre.
Betrifft Sie das gerade?
Ob und ab wann die Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden. Schildern Sie Ihr Anliegen – JURAIO ordnet es ein und zeigt Kanzleien für Arbeitsrecht.
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Allgemeine Rechtsinformation nach dem Stand der genannten Fundstelle, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Fristberechnung, Zugang, Feiertage und Hemmung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.