Ich habe eine fristlose Kündigung bekommen – darf der Arbeitgeber das jederzeit?
Nein. Eine außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die maßgebenden Tatsachen kennt. Liegt der Vorwurf länger zurück, ist das regelmäßig ein Ansatzpunkt.
- Frist
- 2 Wochen
- Beginn
- ab Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen
- Fundstelle
- § 626 Abs. 2 BGB
Wenn die Frist verstreicht: Überschreitet der Arbeitgeber diese zwei Wochen, ist die außerordentliche Kündigung unwirksam. Darauf allein verlassen sollte man sich trotzdem nicht: Die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage läuft unabhängig davon weiter.
Betrifft Sie das gerade?
Ob und ab wann die Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden. Schildern Sie Ihr Anliegen – JURAIO ordnet es ein und zeigt Kanzleien für Arbeitsrecht.
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Allgemeine Rechtsinformation nach dem Stand der genannten Fundstelle, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Fristberechnung, Zugang, Feiertage und Hemmung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.