Muss ich eine Erbschaft annehmen, die nur aus Schulden besteht?
Nein. Eine Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden, gerechnet ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund. Bei Auslandsbezug sind es sechs Monate.
- Frist
- 6 Wochen
- Beginn
- ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund (6 Monate bei Auslandsbezug)
- Fundstelle
- § 1944 BGB
Wenn die Frist verstreicht: Nach Fristablauf gilt die Erbschaft als angenommen – einschließlich der Schulden des Nachlasses. Dafür haftet man dann grundsätzlich auch mit dem eigenen Vermögen.
Betrifft Sie das gerade?
Ob und ab wann die Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden. Schildern Sie Ihr Anliegen – JURAIO ordnet es ein und zeigt Kanzleien für Erbrecht.
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Allgemeine Rechtsinformation nach dem Stand der genannten Fundstelle, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Fristberechnung, Zugang, Feiertage und Hemmung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.