Ich wurde enterbt – steht mir trotzdem etwas zu?
Nahen Angehörigen steht regelmäßig ein Pflichtteil zu. Der Anspruch verjährt in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Erbfall und Enterbung bekannt wurden.
- Frist
- 3 Jahre
- Beginn
- zum Jahresende, in dem Erbfall und Enterbung bekannt wurden
- Fundstelle
- §§ 195, 199 Abs. 1 BGB
Wenn die Frist verstreicht: Nach Ablauf kann der Erbe die Zahlung dauerhaft verweigern – der Anspruch besteht dann zwar noch, ist aber nicht mehr durchsetzbar.
Betrifft Sie das gerade?
Ob und ab wann die Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden. Schildern Sie Ihr Anliegen – JURAIO ordnet es ein und zeigt Kanzleien für Erbrecht.
Kanzlei für Erbrecht findenWeitere Fragen zum Erbrecht
Allgemeine Rechtsinformation nach dem Stand der genannten Fundstelle, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Fristberechnung, Zugang, Feiertage und Hemmung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.