Eine Behörde hat gegen mich entschieden – was kann ich tun?
Gegen einen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Enthält der Bescheid keine oder eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
- Frist
- 1 Monat
- Beginn
- ab Bekanntgabe des Bescheids (bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung ggf. 1 Jahr)
- Fundstelle
- § 70 Abs. 1 VwGO
Wenn die Frist verstreicht: Danach wird der Bescheid bestandskräftig und lässt sich in der Regel nicht mehr angreifen.
Betrifft Sie das gerade?
Ob und ab wann die Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden. Schildern Sie Ihr Anliegen – JURAIO ordnet es ein und zeigt Kanzleien für Verwaltungsrecht.
Kanzlei für Verwaltungsrecht findenAllgemeine Rechtsinformation nach dem Stand der genannten Fundstelle, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Fristberechnung, Zugang, Feiertage und Hemmung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.