Ich habe einen Strafbefehl erhalten – bin ich damit schon verurteilt?
Noch nicht. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden; es kommt dann zur Hauptverhandlung. Der Einspruch kann auch auf einzelne Punkte beschränkt werden, etwa auf die Höhe der Tagessätze.
- Frist
- 2 Wochen
- Beginn
- ab Zustellung des Strafbefehls
- Fundstelle
- § 410 Abs. 1 StPO
Wenn die Frist verstreicht: Ohne Einspruch steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Die Verurteilung wird ins Bundeszentralregister eingetragen und erscheint ab einer bestimmten Höhe auch im Führungszeugnis.
Betrifft Sie das gerade?
Ob und ab wann die Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden. Schildern Sie Ihr Anliegen – JURAIO ordnet es ein und zeigt Kanzleien für Strafrecht.
Kanzlei für Strafrecht findenAllgemeine Rechtsinformation nach dem Stand der genannten Fundstelle, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Fristberechnung, Zugang, Feiertage und Hemmung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.