Mein Antrag auf Sozialleistungen wurde abgelehnt – ist das endgültig?
Nein. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
- Frist
- 1 Monat
- Beginn
- ab Bekanntgabe des Bescheids
- Fundstelle
- § 84 Abs. 1 SGG
Wenn die Frist verstreicht: Danach wird der Bescheid bestandskräftig. Ein neuer Antrag wirkt in der Regel erst für die Zukunft.
Betrifft Sie das gerade?
Ob und ab wann die Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden. Schildern Sie Ihr Anliegen – JURAIO ordnet es ein und zeigt Kanzleien für Sozialrecht.
Kanzlei für Sozialrecht findenAllgemeine Rechtsinformation nach dem Stand der genannten Fundstelle, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Fristberechnung, Zugang, Feiertage und Hemmung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.