Mietrecht
    6 Monate

    Wie lange kann mein Vermieter nach dem Auszug noch Schäden verlangen?

    Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren sechs Monate nach der Rückgabe.

    Frist
    6 Monate
    Beginn
    ab Rückgabe der Mietsache
    Fundstelle
    § 548 Abs. 1 BGB

    Wenn die Frist verstreicht: Umgekehrt heißt das: Nach Ablauf dieser sechs Monate kann der Vermieter solche Schäden nicht mehr geltend machen – auch nicht über die Kaution.

    Betrifft Sie das gerade?

    Ob und ab wann die Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden. Schildern Sie Ihr Anliegen – JURAIO ordnet es ein und zeigt Kanzleien für Mietrecht.

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    Weitere Fragen zum Mietrecht

    Allgemeine Rechtsinformation nach dem Stand der genannten Fundstelle, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Fristberechnung, Zugang, Feiertage und Hemmung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.