Wie lange kann mein Vermieter nach dem Auszug noch Schäden verlangen?
Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren sechs Monate nach der Rückgabe.
- Frist
- 6 Monate
- Beginn
- ab Rückgabe der Mietsache
- Fundstelle
- § 548 Abs. 1 BGB
Wenn die Frist verstreicht: Umgekehrt heißt das: Nach Ablauf dieser sechs Monate kann der Vermieter solche Schäden nicht mehr geltend machen – auch nicht über die Kaution.
Betrifft Sie das gerade?
Ob und ab wann die Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden. Schildern Sie Ihr Anliegen – JURAIO ordnet es ein und zeigt Kanzleien für Mietrecht.
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Allgemeine Rechtsinformation nach dem Stand der genannten Fundstelle, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Fristberechnung, Zugang, Feiertage und Hemmung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.