Ich habe einen Mahnbescheid bekommen, halte die Forderung aber für falsch.
Gegen einen Mahnbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Ein Formular liegt dem Bescheid bei.
- Frist
- 2 Wochen
- Beginn
- ab Zustellung des Mahnbescheids
- Fundstelle
- § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Wenn die Frist verstreicht: Danach kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen. Der wirkt wie ein Urteil – aus ihm kann vollstreckt werden, auch wenn die Forderung unberechtigt war.
Betrifft Sie das gerade?
Ob und ab wann die Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden. Schildern Sie Ihr Anliegen – JURAIO ordnet es ein und zeigt Kanzleien für Vertragsrecht.
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Allgemeine Rechtsinformation nach dem Stand der genannten Fundstelle, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Fristberechnung, Zugang, Feiertage und Hemmung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.