Verkehrsrecht
    2 Wochen

    Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen – kann ich mich wehren?

    Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

    Frist
    2 Wochen
    Beginn
    ab Zustellung des Bußgeldbescheids
    Fundstelle
    § 67 Abs. 1 OWiG

    Wenn die Frist verstreicht: Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Punkte, Fahrverbot und Geldbuße stehen dann fest.

    Betrifft Sie das gerade?

    Ob und ab wann die Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden. Schildern Sie Ihr Anliegen – JURAIO ordnet es ein und zeigt Kanzleien für Verkehrsrecht.

    Kanzlei für Verkehrsrecht finden

    Allgemeine Rechtsinformation nach dem Stand der genannten Fundstelle, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Fristberechnung, Zugang, Feiertage und Hemmung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.