Preise für Kanzleien
Sie zahlen für Ihren Eintrag, nicht für Mandate.
Warum es hier keinen Preis je Anfrage gibt
§ 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO untersagt die Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen. Maßgeblich ist der Bezugspunkt, nicht der Erfolg: Auch ein festes Entgelt je zugeführter Anfrage wäre ein Vorteil für die Vermittlung.
Deshalb bemisst sich der Beitrag ausschließlich danach, wie ausführlich Sie sich darstellen können – nach Rechtsgebieten, Standorten und Berufsträgern. Kontaktanfragen sind in jedem Tarif unbegrenzt und ohne Zusatzkosten, auch im kostenlosen. Sie sind keine Ware.
Eintrag
0 € / Monat
Im Verzeichnis stehen und gefunden werden – dauerhaft kostenlos.
- Verifiziertes Profil nach Prüfung der Zulassung
- Erscheint in Suche, Karte und Rechtsgebiets-Seiten
- Ein Rechtsgebiet, ein Standort
- Unbegrenzte Kontaktanfragen – ohne Zusatzkosten
- Bewertungen von Mandantinnen und Mandanten
Profil
89 € / Monat
Für Kanzleien, die zeigen wollen, was sie können.
- Bis zu fünf Rechtsgebiete mit Schwerpunkten
- Schwerpunkte mit Jahresangaben, Werdegang, Fachanwaltstitel
- Zertifikate, Sprachen, Erstberatungspreis nach § 34 RVG
- Antwortquote und Antwortzeit im Profil
- Optisch hervorgehobene Karte – die Reihenfolge bleibt fachlich bestimmt
- Auswertung: Aufrufe, Anfragen, Annahmequote
- Weiterhin unbegrenzte Kontaktanfragen
Kanzlei
279 € / Monat
Für Kanzleien mit mehreren Berufsträgern und Standorten.
- Alles aus Profil, ohne Begrenzung der Rechtsgebiete
- Publikationen und Fachbeiträge im Profil
- Weiterhin unbegrenzte Kontaktanfragen
- Mehrere Standorte mit eigenen Rechtsgebieten– in Vorbereitung
- Gemeinsames Postfach und Zuweisung im Team– in Vorbereitung
- Benachrichtigung bei neuen Anfragen im eigenen Schwerpunkt– in Vorbereitung
- Monatlicher Bericht zur Sichtbarkeit– in Vorbereitung
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; die genannten Beträge sind Endpreise. Vertragspartner sind Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht deshalb nicht. Monatlich kündbar zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats.
Wonach sich die Reihenfolge richtet
Offenlegung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/1150 und § 5b Abs. 2 UWG. Die Gewichtung ist im Quellcode nachlesbar und gilt für alle Tarife gleich.
- Rechtsgebiet34 %
Das stärkste Kriterium, weil eine fachlich unpassende Empfehlung für beide Seiten wertlos ist.
- Entfernung18 %
Für die meisten Anliegen ist Erreichbarkeit entscheidend; bei bundesweit tätigen Kanzleien tritt sie zurück.
- Unterthema12 %
Verfeinert die fachliche Passung innerhalb eines Rechtsgebiets.
- Beratungssprache10 %
Ohne gemeinsame Sprache kommt kein Mandat zustande.
- Verifizierung über das Anwaltsverzeichnis8 %
Belegte Zulassung geht vor Selbstauskunft.
- Antwortverhalten8 %
Eine Kanzlei, die nicht antwortet, hilft niemandem – gemessen, nicht behauptet.
- Bewertungen6 %
Nur von Personen, deren Kontakt über die Plattform lief.
- Berufserfahrung4 %
Schwaches Kriterium – Erfahrung ist kein Ersatz für Passung.
- Bezahlter Tarif0 %
Ausdrücklich ohne Einfluss. Ein bezahlter Tarif verändert die Darstellung, nicht die Position.
Was wir zusichern
- • Bezahlt wird die Auflistung, nicht die Vermittlung.
- • Kontaktanfragen sind in jedem Tarif unbegrenzt und ohne Zusatzkosten – auch im kostenlosen.
- • Keine Beteiligung am Honorar der Kanzlei, in keiner Form und in keiner Höhe.
- • Keine erfolgsabhängige Vergütung und kein Entgelt je Anfrage (§ 49b Abs. 3 BRAO).
- • Die Reihenfolge der Suchergebnisse folgt ausschließlich der fachlichen Passung; ein bezahlter Tarif geht mit dem Gewicht null ein.
- • Die Verifizierung ist nicht käuflich – sie beruht auf dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis.
- • Monatlich kündbar zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats.
JURAIO ist ein Online-Vermittlungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150. Änderungen dieser Bedingungen werden mindestens 15 Tage im Voraus mitgeteilt (Art. 3 Abs. 2). Eine Beschränkung, Aussetzung oder Beendigung Ihres Eintrags wird begründet (Art. 4). Einzelheiten in den Nutzungsbedingungen.