Verkehrsrecht in Karlsruhe
Hier finden Sie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Verkehrsrecht in Karlsruhe und Umgebung. Profile mit Prüfsiegel wurden von uns gegen das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer abgeglichen; die Prüfung wird halbjährlich wiederholt.
Bußgeld & Ordnungswidrigkeit
Unfallregulierung
Fahrerlaubnis
Verkehrsstrafrecht
Fristen, die im Verkehrsrecht häufig laufen
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig – einschließlich Fahrverbot und Punkten.
- Einspruch gegen den Strafbefehl: 2 Wochen ab Zustellung des Strafbefehls (§ 410 Abs. 1 StPO). Ohne Einspruch steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich – mit Eintrag im Bundeszentralregister.
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Ob und ab wann eine Frist in Ihrem Fall läuft, kann nur anwaltlich geprüft werden.